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BSG, 07.08.1974 - 7 RAr 28/71 |
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- GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70
Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters …
Auszug aus BSG, 07.08.1974 - 7 RAr 28/71
Im übrigen hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 30° November 1973 - 7 RAr 2/68 - (…SozR Nro 1 zu 5 23 AFG) eingehend dargelegt, daß sich das Arbeitsvermittlungsmonopol der BA auch auf Künstler erstreckt° Die Beklagte hat - wie das LSG zutreffend ausgeführt hat - die Vorschriften über die Auftragserteilung (55 54 AVAVG, 23 AFG) fehlerfrei angewandt° Die Kontrolle der Gerichte kann sich - da es sich insoweit um Ermessensvorschriften handelt - nur auf die Einhaltung des Ermessensrahmens durch die Beklagte beschränken° Hieran ändert sich nichts dadurch, daß neben dem Ermessen zusätzlich die Zweckmäßigkeit der Auftragserteilung beurteilt werden muß° Die Beurteilung von Vorschriften, in denen die Einräumung eines Ermessens mit unbestimmten Rechtsbegriffen gekoppelt ist, war bereits Gegenstand von Entscheidungen des Gemeinsamen Senats der obersten GeriChtshöfe des Bundes (vgl° GmS - Beschluß vom 19.10.1971, NJW 1972, 1411), in denen es um eine Vorschrift ging, die den Erlaß bestimmter Steuern in das Ermes$en der Verwaltung stellte, wenn ihre Einziehung nach Lage des einzelnen Falles "unbillig" wäre (% 131 Abs° 1 Satz 1 der Reichsabgabenordnung - AO -)4. - BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 126/65
Führungskräfte der Wirtschaft
Auszug aus BSG, 07.08.1974 - 7 RAr 28/71
an die Entscheidung Bundesverfassungsgcriehts (BVerfG) vom 4° April 1967 (BVerfGE 21, 245) ausgeführt, daß sich das Vermittlungsmonoböl der BA auch auf den Bereich der Künstlervermittlung erstrecke, weil das " Schutzbedürfnis vor Ausbeutung durch private Vermittler hier in gleicher Weise bestehe° Auf die Behauptung-des Klägers, die Beklagte vermöge nicht in gleicher Weise wie ein;privater Vermittler den Künstler ortsnah und individuell zu beraten und zu betreuen, komme es nicht an. - BSG, 30.11.1973 - 7 RAr 2/68
Auszug aus BSG, 07.08.1974 - 7 RAr 28/71
Im übrigen hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 30° November 1973 - 7 RAr 2/68 - (…SozR Nro 1 zu 5 23 AFG) eingehend dargelegt, daß sich das Arbeitsvermittlungsmonopol der BA auch auf Künstler erstreckt° Die Beklagte hat - wie das LSG zutreffend ausgeführt hat - die Vorschriften über die Auftragserteilung (55 54 AVAVG, 23 AFG) fehlerfrei angewandt° Die Kontrolle der Gerichte kann sich - da es sich insoweit um Ermessensvorschriften handelt - nur auf die Einhaltung des Ermessensrahmens durch die Beklagte beschränken° Hieran ändert sich nichts dadurch, daß neben dem Ermessen zusätzlich die Zweckmäßigkeit der Auftragserteilung beurteilt werden muß° Die Beurteilung von Vorschriften, in denen die Einräumung eines Ermessens mit unbestimmten Rechtsbegriffen gekoppelt ist, war bereits Gegenstand von Entscheidungen des Gemeinsamen Senats der obersten GeriChtshöfe des Bundes (vgl° GmS - Beschluß vom 19.10.1971, NJW 1972, 1411), in denen es um eine Vorschrift ging, die den Erlaß bestimmter Steuern in das Ermes$en der Verwaltung stellte, wenn ihre Einziehung nach Lage des einzelnen Falles "unbillig" wäre (% 131 Abs° 1 Satz 1 der Reichsabgabenordnung - AO -)4.
- LSG Hessen, 25.02.1987 - L 6 Ar 1196/84
Operette; Musical; Vermittlung; Vollagentur; Musiktheater; Ermessen; …
Da es sich bei § 23 Abs. 1 AFG um eine Ermessensvorschrift handelt, darf das Gericht nur prüfen, ob die Beklagte die gesetzlichen Grenzen ihres Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zwecke der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat, § 54 Abs. 2 Satz 2 SGG (vgl. Urteil des BSG vom 7. August 1974 - 7 RAr 28/71 und vom 20. April 1977 (7/12/7 RAr 69/75).